(Richterin Hüttl behauptete, dass die Einbrecher im Falle eines "realen" Einbruches
in jedem Fall die Eingangstür aufgebrochen hätten, jede andere Einbruchsmethode sei "unüblich" und
daher als Beweis für das Vortäuschen des Einbruches zu werten!)
Innenansicht
Außenansicht - mit Bewegungsmelder
Blickrichtung Nachbarhaus Fam. Antreich.
Weiters befindet sich links ein mehrstöckiges Wohnhaus -
mit direkter Blickrichtung zu der Eingangstür.