 |
 |
 |
Variante
1:
"meine", also die lt. Richterin als unlogisch behauptete
(Originalzitat: "was logisch ist und was nicht, bestimme hier immer noch ganz alleine ich - und nicht Sie!":
Arbeitszimmer,
|
...dann
Vorraum, |
... und
biegt man jetzt nach links in
den
Raum ab, durch dessen Lichtschacht-Fenster
- in 1,50 Meter Höhe -
die Beute abtransportiert wurde,
hat
man beim Transport der schwersten Gegenstände exakt 13
Meter zurückzulegen!
|
| |
Herr Barth (Zeitschrift "Profil") recherchierte. dass
ca. 1 Monat nach dem Einbruch in unser Haus ein Einbruchsversuch in ein Nachbarhaus verübt wurde:
ebenfalls durch ein Lichtschacht-Fenster!
Den "ermittelnden" Behörden war dies bekannt gewesen, jedoch wurde es, wie so vieles andere, da augenscheinlich nicht ins gewünschte Konzept passend, ebenfalls vorsätzlich unterdrückt.
|
|
Variante 2:
Der einzig "richtige" Weg, den
die Einbrecher lt. Richterin Hüttl Andrea zu nehmen gehabt hätten:
|
 |
|
| |
... nicht
links abbiegen, sondern jedes
einzelne Stück die Stiegen hinaufschleppen, dann damit oben rechts
durch die Tür,
|
|
 |
 |
 |
...
den Gang entlang, durch´s ganze Haus bis ins Wohnzimmer, |
...
links abbiegen zur Terrassentür, |
raus auf
die Terrasse, nach rechts zum Jägerzaun
(welcher übrigens 1,87 Meter hoch
ist!),
|
 |
 |
 |
....alles
über den Zaun reichen (also müssten es doch zumindest 2 Personen
gewesen sein?!?), dann die Hauswand entlang, |
...
rechts abbiegen, geradeaus am abgestellten Autowrack vorbei, |
...
sich an den Holzpaletten vorbeizwängen, und dann die Beute ins Auto
(welches ja hoffentlich vorhanden war) ablegen. |
| |
 |
|
| |
Gesamtwegstrecke:
ca. 56 Meter!
(also zumindest ca. 112 m hin und retour; pro
Transport überdies unter viermaliger Gefahr, von den Nachbarhäusern aus gesehen zu werden!) |
Richterin Hüttl verweigerte kategorisch jeden Lokalaugenschein. |
| |
|
|
Link
zur Ansicht der Nachbarhäuser |
|
|
| |
|
|
|
|
|