2 Varianten des Beuteabtransportes:

Variante 1:
"meine", also die lt. Richterin als unlogisch behauptete
(Originalzitat: "was logisch ist und was nicht, bestimme hier immer noch ganz alleine ich - und nicht Sie!":

Arbeitszimmer,

...dann Vorraum,

... und biegt man jetzt nach links in
den Raum ab, durch dessen Lichtschacht-Fenster
- in 1,50 Meter Höhe -
die Beute abtransportiert wurde,
hat man beim Transport der schwersten Gegenstände exakt 13 Meter zurückzulegen!

 


Herr Barth (Zeitschrift "Profil") recherchierte. dass ca. 1 Monat nach dem Einbruch in unser Haus ein Einbruchsversuch in ein Nachbarhaus verübt wurde:
ebenfalls durch ein Lichtschacht-Fenster!

Den "ermittelnden" Behörden war dies bekannt gewesen, jedoch wurde es, wie so vieles andere, da augenscheinlich nicht ins gewünschte Konzept passend, ebenfalls vorsätzlich unterdrückt.

 

 
Variante 2:
Der einzig "richtige" Weg, den die
Einbrecher lt. Richterin Hüttl Andrea zu nehmen gehabt hätten:
 
 

... nicht links abbiegen, sondern jedes
einzelne Stück die Stiegen hinaufschleppen, dann damit oben rechts durch die Tür,

 
... den Gang entlang, durch´s ganze Haus bis ins Wohnzimmer,
... links abbiegen zur Terrassentür,

raus auf die Terrasse, nach rechts zum Jägerzaun
(welcher übrigens 1,87 Meter hoch ist!)
,

....alles über den Zaun reichen (also müssten es doch zumindest 2 Personen gewesen sein?!?), dann die Hauswand entlang,
... rechts abbiegen, geradeaus am abgestellten Autowrack vorbei,
... sich an den Holzpaletten vorbeizwängen, und dann die Beute ins Auto (welches ja hoffentlich vorhanden war) ablegen.
   

 

Gesamtwegstrecke:
ca. 56 Meter!

(also zumindest ca. 112 m hin und retour; pro Transport überdies unter viermaliger Gefahr, von den Nachbarhäusern aus gesehen zu werden!)
Richterin Hüttl verweigerte kategorisch jeden Lokalaugenschein.
     

Link zur Ansicht der Nachbarhäuser

Link zur Ansicht der Kellerräume:
Link zur Ansicht der Eingangstüre:
     

 

Link zu versch. Außenansichten: